Sola-Gratia-Verlag
Dieses Buch enthält Studien zu neutestamentlichen Zeugnissen über die Präexistenz und Inkarnation Jesu Christi. Der Autor hat alle wichtigen Texte zum Thema gründlich untersucht und ihre Aussagen vor dem alttestamentlich-jüdischen Hintergrund dargestellt. Dabei zeigt sich, dass das Christusbekenntnis der Heiligen Schrift eindeutig ist. Das Buch wurde für Theologen geschrieben, die Klarheit über den christologischen Inhalt des Evangeliums gewinnen und den Stellenwert des zweiten Glaubensartikels besser verstehen möchten – Studierende, Pfarrer aller Konfessionen sowie Dozenten an Seminaren, Hochschulen und Universitäten.
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KOSTENLOS Verlags-Nummer 020-01-21
Softcover, 551 Seiten
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PREIS 9,00 Euro ISBN 978-3-9818561-6-3
LESEPROBE:
Die Ausbildung des Christusbekenntnisses, und zwar auch des die Inkarnation betreffenden Teils des Bekenntnisses, ist mit der Entstehung des Christentums verflochten. Für die Entstehung des Christentums sind drei Faktoren konstitutiv. Erstens Gottes mit nichts zu vergleichende, endzeitliche Machttat der Auferweckung des gekreuzigten, gestorbenen und begrabenen Jesus. Ohne die Auferstehung Jesu gäbe es kein Christentum, also auch keinen spezifisch christlichen Gottesdienst, kein christliches Bekenntnis und keine Mission. Jesus wäre wie Johannes der Täufer von seinen Jüngern als Märtyrer verehrt worden, aber die Spuren dieser Gruppe hätten sich nach und nach in der Geschichte verloren. Zweitens die Erscheinungen des Auferstandenen, der seine Jünger neu in den Dienst genommen, unterwiesen und beauftragt hat. Das Bekenntnis zur Auferstehung Jesu verdankt sich der Selbstbezeugung des auferstandenen Christus und ist im Gegensatz zu dem natürlichen Empfinden der Jünger entstanden. Die Apostel, die Jesus als Irdischen und Auferstandenen gesehen haben, sind nicht Interpreten, sondern Augenzeugen der Auferstehung. Grundlegend ist drittens die Entbindung des Heiligen Geistes nach Jesu Erhöhung, die zum Zeugendienst ermächtigt hat. Durch das Wirken des Heiligen Geistes sind aus ängstlichen Jüngern vollmächtige Zeugen geworden, die kühn, aber nicht vermessen gegenüber jüdischen und römischen Behörden aufgetreten sind.